3-stufige Validierung von HL7 CDA Dokumenten

15. Oktober 2011

Herstellerunabhängige Konformanz von medizinischen Dokumenten ist mit HL7 CDA, IHE Content Profiles und Schematron heute Realität.

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CDA-CH-II nun in allen geplanten Sprachen verfügbar

08. Oktober 2011

Die Spezifikation CDA-CH-II, sowie die dazugehörigen Supporting Documents sind jetzt in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

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Whitepaper "Elektronische Laboraufträge und -befunde" publiziert

06. April 2011 Von: Tony Schaller

Die Hl7 Projektgruppe xEPR hat am 4.4.2011 ein Whitepaper zum Thema Elektronische Laboraufträge und -befunde und deren Umsetzung mit HL7 V3 und IHE herausgegeben.

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CDA-CH-II als eCH-0121 freigegeben

01. März 2011

Der eCH Expertenausschuss hat den Standard eCH-0121 am 27.01.2011 freigegeben. Der Standard eCH-0121 ist inhaltlich deckungsleich mit CDA-CH-II.

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OID Stammregistrierungsstelle von HL7 an RefData übergeben

13. Januar 2011

Die Verwaltung des OID-Knotens „eHealth-CH; 2.16.756.5.30" ging per 1. Januar 2011 von der HL7 Benutzergruppe Schweiz an die Stiftung RefData über.

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Vereinsstatuten der HL7-Benutzergruppe Schweiz

1. Name und Sitz
Unter dem Namen "HL7-Benutzergruppe Schweiz" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Arbeitsort des Präsidenten.
 
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung, Verbreitung und Weiterentwicklung des HL7-Standards im schweizerischen Gesundheitswesens. Der Verein wirbt für die Idee der HL7-Standard, organisiert Veranstaltungen und führt weitere ihm zur Erreichung des Vereinszweckes geeignet erscheinende Massnahmen durch.
 
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, deren Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt werden. Dazu wird eine Beitrags-/Gebührenordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen, die nicht Bestandteil dieser Statuten ist. Der Verein kann überdies Zuwendungen aller Art entgegennehmen.
 
4. Mitgliedschaft
Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
 
5. Förderer
HL7 Förderer (Benefactors) unterstützen die Arbeit der HL7 Benutzergruppe Schweiz in besonderer Weise. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe des Förderer Status, und führt darüber ein Protokoll.

6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Die finanziellen Verpflichtungen eines ausgeschlossenen Mitglieds enden mit Ausnahme von Beitragsrückständen mit dem laufenden Geschäftsjahr.

7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Technischen Komitees
d) die Rechnungsrevisoren
e) die Projektgruppen

8. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist vom 1.September bis 31.August.

9. Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Oktober statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder spätestens vier Wochen zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand sowie die Rechnungsrevisoren. An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, der Präsident hat den Stichentscheid. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Bericht des Präsidenten;
b) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes;
c) Beschluss über das Jahresbudget für das folgende Geschäftsjahr;
d) Wahl des Vorstands;
e) Wahl von Rechnungsrevisoren;
f) Beschlüsse über Statutenänderungen und Vereinsauflösung.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer, im Falle seiner Verhinderung durch einen von der Versammlung berufenen Protokollanten zu unterzeichnen ist.

10. Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Leiter des Technischen Komitees sowie dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder bleiben darüber hinaus im Amt, bis eine ordnungsgemässe Wahl für ihr Vorstandsamt stattgefunden hat.
Für Beschlüsse ist die Stimmbeteiligung der Mehrheit des Vorstandes erforderlich. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Präsident stimmt mit und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Der Vorstand kann Zirkularbeschlüsse fassen.

11. Technische Komitee
Der Vorstand kann auf Antrag von mindestens fünf Vereinsmitgliedern für bestimmte Aufgaben Technische Komitees bilden. Diese organisieren Ihre Aktivitäten selbständig, soweit die Statuten nichts anderes bestimmen.
Jedes HL7-Mitglied kann durch formlose Anmeldung beim Leiter des Technischen Komitees Mitglied werden.
Der Leiter und sein Stellvertreter werden auf einer Sitzung des Technischen Komitees für zwei Jahre gewählt. Der Leiter des Technischen Komitees ist Mitglied des Vorstandes.
Der Leiter des Technischen Komitees berichtet mindestens zweimal jährlich dem Vorstand über die Arbeit des Technischen Komitees. Er berichtet ebenfalls auf der Mitgliederver-sammlung.

12. Revisoren
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

13. Projektgruppen
Der Vorstand kann die Einrichtung von Projektgruppen für zeitlich und inhaltlich begrenzte Aufgabenstellungen beschliessen.
Jedes HL7-Mitglied kann durch formlose Anmeldung beim Leiter der Projektgruppe Mitglied werden.
Die Projektgruppen berichten mindestens zweimal jährlich dem Vorstand über ihre Arbeit. Sie berichten ebenfalls auf der Mitgliederversammlung.

14. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten und einem Mitglied des Vorstandes.

15. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

16. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können durch die Mitgliederversammlung abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

17. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel der Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Mitgliederversammlung teil, ist inner-halb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel aller Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die HL7-Benutzergruppe in
Deutschland.

18. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 17. August 2000 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Die Statuten wurden an der Mitglieder Jahresversammlung vom 31. Oktober 2002 um den Punkt 5 "Förderer" ergänzt und einstimmig angenommen.
Die Statuten wurden an der Mitglieder Jahresversammlung vom 21. Oktober 2010  gemäss Protokoll geändert.

Der Präsident: Beat Heggli
Der Aktuar: Christoph Knöpfel

Hier können Sie die kompletten Statuten als PDF-File downloaden.